[Update] 17.02.2022 – Sportbetrieb nach 3G Regeln!
3G-Regelung (Geimpft oder Genesen oder Getestet) für den Trainings- und Wettkampfbetrieb (Indoor und Outdoor)
Die 3G Regel erfüllen:
- Personen die geimpft sind,
- Personen, die als genesen gelten,
- Personen, die getestet sind,
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmendes Schulbesuchs unterliegen
- noch nicht eingeschulte Kinder
Als Testnachweis gelten
- PCR-Test (48 Stunden)
- PoC-Antigentest („Schnelltest“) (24 Stunden)
- „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht (z.B. Vereinsvertretung), der vor
höchstens 24 Stunden durchgeführten wurde
Weiterhin gilt:
- Max. 50 % Kapazitätsauslastung von Hallen, Gymnastikräumen, etc.
- 3-G-Regelung für haupt- und ehrenamtliche Tätige (z.B. Übungsleiter)
- Nutzung von Umkleiden und Duschen erlaubt
- Vollumfängliche FFP2-Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung)
Anbei die Bekanntmachung als PDF: 3G-Plus Regeln ab 17.02.2022